Pension ROTHAUGE 

34537 Bad Wildungen-Reinhardshausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Gastbeherbergungsvertrag (AGB)


Unterkunftsvermietungen/-Reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristen Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich.


Zusätzlich sind die, in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte für ersparte Aufwendungen, zu beachten! Dabei ist nicht entscheidend, ob die Vereinbarungen schriftlich, mündlich oder fernmündlich getroffen werden.


Der Gastbeherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.


1) Der Gastbeherbergungsvertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


2) Der Vermieter ist verpflichtet


a) bei Nichtbereitstellung der Unterkunft: ein gleichwertiges Ersatzquartier nachweisen oder den entstandenen Schaden tragen, wenn eine Unterkunft nicht bereitgestellt werden kann.


b) Bei Mängeln an der vereinbarten Unterkunft müssen diese dem Vermieter sofort mit Terminsetzung angegeben werden.


c) Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung.


3) Der Gast ist verpflichtet, bei vorzeitiger Abreise ohne Verschulden des Vermieters, oder bei Nichtanreise, gleichgültig aus welchem Grund (z. Bsp. durch Krankheit oder ähnliches) dem Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen.


Diese betragen nach gängiger Rechtsprechung bei Übernachtung mit Frühstück 20 % des vereinbarten Mietpreises.


4) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.


5) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu bezahlen.


6) Kostenfreie Stornierungen sind nur bis 7 Tage vor Anreisedatum möglich.


7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.